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Einkommensteuer | Anwartschaften im Rahmen des § 17 EStG
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Anwartschaft auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist keine Beteiligung und deshalb bei der Bestimmung der Beteiligungshöhe i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht zu berücksichtigen. (2) Erklärt der Steuerpflichtige aufgrund der Zahlung eines Geldbetrags seine Ansprüche aus einem Aktienkauf als abgegolten, ist diese Zahlung nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.