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Grundzüge der Bedarfsbewertung des übrigen Vermögens
Änderungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetz
Die durch den angestoßene Reform des Erbschaft-Schenkungsteuerrechts und des damit verbundenen Bewertungsrechts hat auch die Bedarfsbewertung des übrigen Vermögens in Teilbereichen, z. B. Bewertung der nicht notierten Anteile an Kapitalgesellschaften, neu konzipiert. Über die Besteuerungsebene informierte bereits der vierteilige Beitrag „Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts”. Die „Grundzüge der Bedarfsbewertung des Grundvermögens sowie des Betriebsvermögens (Bewertungsebene) wurden ebenfalls bereits erläutert.
Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Überblick über die „neuen” Bewertungsregeln im Rahmen des übrigen Vermögens (Bewertungsebene) für Bewertungsstichtage nach dem , § 205 Abs. 1 BewG. Verbunden mit größeren Übungsfällen (in der iPad- und Datenbank-Version dieses Beitrags, siehe NWB OAAAE-37801) wird dem Leser auch der sichere Umgang mit Klausuraufgaben vermittelt. Die Finanzverwaltung hat die betroffenen Anweisungen der ErbStR 2003 den Änderungen durch das ErbStRG angepasst und im Wege der ErbStR 2011 bzw. ErbStH 2011 vom bekannt gegeben.
I. Allgemeines
Für das übrige Vermögen sind keine unmittelbaren Vorschriften – wed...