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BBK Nr. 12 vom Seite 559

Wechselforderungen und Wechselverbindlichkeiten

Volker Endert und Karsten Sepetauz

Die [i]Lexikon, Wechsel NWB DAAAD-55376 Bedeutung von Wechselgeschäften hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Da in der täglichen Praxis Handels- oder Finanzwechsel als Sicherungs- oder Finanzierungsinstrument nur noch in Einzelfällen vorkommen, bereiten die Buchung und Bilanzierung von Wechselgeschäften sowie die Berücksichtigung der Umsatzsteuer oftmals Schwierigkeiten. Der Beitrag stellt die Grundlagen der Bilanzierung von typischen Wechselgeschäften anhand eines Fallbeispiels vor.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Wesen, Funktionen und Arten des Wechsels

1. Grundzüge des Wechselgeschäfts

Der [i]Definition „Wechsel”Wechsel ist eine Urkunde, die ein Zahlungsversprechen bzw. eine Zahlungsverpflichtung verbrieft . Es wird zwischen einem eigenen Wechsel (sog. Solawechsel) und einem gezogenen Wechsel (sog. Tratte/Akzept) unterschieden. Beim eigenen Wechsel verpflichtet sich der Aussteller, an einem bestimmten Tag an eine bestimmte Person einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. In einem gezogenen Wechsel fordert demgegenüber der Aussteller eine andere Person auf, an ihn oder an eine dritte Person bzw. dessen Order zu einem bestimmten Zeitpu...