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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Wechsel

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

W. (bill of exchange, bill, lettre de change) ist eine Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen (Schuldner) enthält, eine bestimmte Geldsumme an einem bestimmten Tag und Ort an die im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein. In seiner ursprünglichen Form ist der W. ein von einem Geldwechsler ausgestelltes und an einem anderen Ort in der dort geltenden Währung einlösbares Wertpapier. Daraus ergibt sich die Bezeichnung W. Heute verstehen wir unter einem W. ein schuldrechtliches Wertpapier, das eine abstrakte, vom bestehenden Schuldverhältnis losgelöste Verbindlichkeit verbrieft, ein Wertpapier, das drei Funktionen wahrnehmen kann: Zahlungsmittel, Kreditmittel und Sicherungsmittel.

Hinweis:

(1) Der Gläubiger aus einer Wechselforderung ist durch das Eigentum am W. legitimiert. Die Übereignung eines W. erfolgt durch einen entsprechenden Vermerk auf der Rückseite, das Indossament (in dosso, ital. = auf dem Rücken), und Übergabe. Der Übertragende heißt Indossant, derjenige, der das Papier erhält, Indossat oder Indossatar. Durch Indossament und Überga...