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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 660

Neuregelungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-37196 Durch die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Amtshilfe-RLUmsG sind neben nahezu allen Regelungen aus dem ehemaligen JStG 2013 auch noch eine Reihe zusätzlicher Regelungen, die überwiegend der Einschränkung von Gestaltungen zur Steuervermeidung dienen, in das Gesetz aufgenommen worden:

Ausführlichen Beitrag .

Einkommensteuergesetz:

  • [i]Freistellung, wenn Dividenden im Quellenstaat keine BAVerhinderung der Nichtbesteuerung von Erträgen bei hybriden Finanzierungen: Zahlungen, die nach deutscher Qualifizierung Dividenden darstellen, werden nur noch von der Bemessungsgrundlage freigestellt, wenn sie im Quellenstaat keine Betriebsausgaben darstellen (§ 3 Nr. 40 Buchst. d Satz 2 und 3 EStG).

  • [i]Zinslauf InvestitionsabzugsbetragKlarstellung, dass bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 3 EStG der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des ursprünglichen Abzugsjahres beginnt.

  • [i]Abzugsverbot von ProzesskostenEinschränkung der Berücksichtigung von Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits als außergewöhnliche Belastungen auf Fälle der Existenzbedrohung (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).

  • [i]Im Ausland steuerfrei bezogene ArbeitseinkünfteDurch eine Klarstellung in § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG wird die kumulative Anwendbarkeit von § 50d Abs. 8 und 9 EStG gesetzlich sichergestellt. Damit werden unversteuerte Einkünfte bei grenzüberschreitenden Betätigungen verhindert.

  • [i]Sondervergütungen werden bei DBA den Unternehmensgewinnen zugeordnetIm Rahmen ...