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BFH 28.2.2013 VI R 6/12, NWB 25/2013 S. 1956

Einkommensteuer | Ausbildungskosten einer Stewardess zur Pilotin als Werbungskosten

Nach dem setzt weder die erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 12 Nr. 5 EStG noch die i. S. des § 9 Abs. 6 EStG ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus (Fortführung der Senatsrechtsprechung, , BStBl 2012 II S. 825).

Anmerkung:

Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Lohnsteuersenats trifft das Abzugsverbot für Erstausbildungskosten jegliche Form der Berufsausbildung, ungeachtet der Ausbildungsdauer oder des Bestehens formeller Ausbildungsvorschriften. Kurz gesagt ist damit jede Ausbildung erfasst, die dazu befähigt einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachzugehen. Damit drängt sich ohne Weiteres das Gestaltungsmodell auf, der kostspieligen, eigentlichen Berufsausbildung eine einfachere und kost...