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FG Düsseldorf 23.4.2013 10 K 822/12 E, NWB 25/2013 S. 1954

Einkommensteuer | Kosten für ein Arbeitszimmer sind trotz Poolarbeitsplatz abzugsfähig

Das , dass die Kosten für ein Arbeitszimmer trotz des Vorhandenseins von Poolarbeitsplätzen abzugsfähig sind. Im Urteilsfall machte der Kläger – Betriebsprüfer – Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer mit dem Hinweis geltend, dass bei seinem Arbeitgeber nur sog. Poolarbeitsplätze bereitgehalten werden. Anhand einer Bescheinigung seiner Dienststelle konnte er nachweisen, dass dort lediglich drei Arbeitsplätze für insgesamt acht Arbeitnehmer zur Verfügung standen. [i]Berechnungsbogen NWB QAAAE-32657Das Finanzamt hatte den Abzug der geltend gemachten Aufwendungen abgelehnt, da der Kläger keinen Nachweis darüber habe vorlegen können, dass einem Antrag auf Zuweisung eines vollumfänglich nutzbaren Arbeitsplatzes nicht entsprochen werden könne. In der ...