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Regelmäßigkeit des Arbeitsentgelts
Neuerung bei schwankenden Bezügen
Das Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung bezieht sich in mehreren Vorschriften auf die Regelmäßigkeit von gezahltem Arbeitsentgelt. Die korrekte Auslegung des Begriffs ist von großer Bedeutung, da hiervon die Frage nach der Versicherungspflicht oder -freiheit sowie die Höhe von zu zahlenden Beiträgen abhängt. Im Folgenden wird der Begriff der Regelmäßigkeit erläutert und dabei auch eine neue Beurteilung bei schwankenden Arbeitsentgelten in den aktuellen Geringfügigkeits-Richtlinien vorgestellt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bedeutung der Regelmäßigkeit von Arbeitsentgelt
[i]Entgelteigenschaft als GrundvoraussetzungIn mehreren Vorschriften verknüpft der Sozialgesetzgeber die Begriffe „regelmäßig” und „Arbeitsentgelt”. Damit sind gleich zwei Prüfungen verbunden: Erst einmal muss es sich bei einer bestimmten Einnahme überhaupt um Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) handeln. Ist nämlich die Arbeitsentgelteigenschaft gar nicht erst gegeben (z. B. bei einer lohnsteuerfreien Einnahme i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV), ist dieser Bezug für die weitere Entscheidung nicht mehr relevant und die Frage nach der Regelmäßigkeit stellt sich nicht mehr. Welche Einnahmen im E...