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Erbschaftsteuer – IDW hält Erbschaftsteuergesetz für verfassungsgemäß
Weder das Erbschaftsteuergesetz in seiner Gesamtheit noch die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sind unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese Auffassung vertritt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (kurz: IDW) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Stellungnahme zur Vorlage des ErbStG an das BVerfG.
Der BFH ist der Ansicht, dass § 19 Abs. 1 i. V. mit §§ 13a und 13b ErbStG in der auf den zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, weil die Steuervergünstigungen der §§ 13a und 13b ErbStG einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang aufweisen. Die Verfassungsverstöße führten zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung (