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NWB EV 6/2013 S. 178

Schenkungsteuer – Verzicht auf Mehrstimmrecht (BFH)

Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin auch dann keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter der GmbH, wenn sich der Wert von deren Anteilen an der GmbH dadurch erhöht (; veröffentlicht am NWB OAAAE-35442).

Hintergrund: Der Schenkungsteuer unterliegt als Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). S. 179

Erforderlich hierfür ist nach der Rechtsprechung des BFH eine Vermögensverschiebung, d. h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Schenkers und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Bedachten.

Sachverhalt: Streitig ist, ob ein GmbH-Gesellschafter (V), der im Rahmen ein...