Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hessen 14.11.2012 4 K 1902/08, NWB 19/2013 S. 1459

Investmentsteuer | Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften

Nach dem können Alt-Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen KAGG entstanden sind, nicht ohne Weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen InvStG erzielt wurden. Eine Verlustverrechnung – so das Finanzgericht – komme nur auf der Grundlage des § 3 Abs. 4 Satz 1 InvStG, der eine abschließende Regelung hinsichtlich der Verlustverrechnung auf der Ebene des Fonds darstellt, in Betracht. Die Voraussetzungen seien im Streitfall nicht erfüllt, weil die sich insoweit gegenüberstehenden Verluste und Erträge nach den konkreten Verhältnissen keine negativen bzw. positiven Erträge „gleicher Art” i. S. des § 3 Abs. 4 Satz 1 InvStG seien. Zudem enthalte das InvStG keine weitere oder...