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BFH 24.10.2012 IX R 6/12, NWB 19/2013 S. 1459

Einkommensteuer | Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze

Verträge über die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) sind nach dem grds. Pachtverträge; Einnahmen daraus zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Nur in besonderen Ausnahmefällen können Ausbeuteverträge als Veräußerungsvorgänge angesehen werden, wenn es sich z. B. um einen zeitlich begrenzten Abbau und die Lieferung einer fest begrenzten Menge an Bodensubstanz handelt. Ein solcher Ausnahmefall ist nicht gegeben, wenn der Vertrag wesentliche veräußerungs-atypische Elemente enthält. Entscheidend kommt es steuerrechtlich darauf an, ob sich der zu beurteilende Sachverhalt als Überlassung zur „Fruchtgewinnung” und damit als Nutzung darstellt oder al...