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NWB Nr. 19 vom Seite 1467

Entlastung für den Mittelstand – Reform des Ordnungsgeldverfahrens

Am wurde der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestags vom zur Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens vom Kabinett beschlossen. Der Entwurf knüpft an die mit dem [i]Haack, NWB 40/2012 S. 3247MicroBilG vom 20. 12. 2012 geschaffenen Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften an und sieht nunmehr auch Änderungen im Verfahren vor, wenn kleinste und kleine Kapitalgesellschaften zwar ihren handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen wollen, aber Fristen versäumen. Das Bundesamt für Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren gegen alle Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig offenlegen. Wie bisher erhalten die Unternehmen nach Androhung eines Ordnungsgelds noch einmal sechs Wochen Zeit, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. [i]Ordnungsgeld von mindestens 2.500 €Danach setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € fest. Künftig wird dieses Mindestordnungsgeld für Kleinstkapitalgesellschaften bzw. kleine Kapitalgesellschaften auf 500 bzw. 1.000 € gesenkt, wenn das Unternehmen auf die Ordnungsgeldandrohung reagiert und die Offenlegung (verspätet) nachgeholt hat, bevor das Bundesamt...