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MicroBilG: Erleichterungen der Rechnungslegung und Offenlegung für Kleinstkapitalgesellschaften
Der Regierungsentwurf zum MicroBilG
Das Bundeskabinett hat am 19. 9. 2012 den Entwurf zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet. Nach dem Gesetz soll die Rechnungslegung der Kleinstkapitalgesellschaften erleichtert werden. Kleinstkapitalgesellschaften sind nach der Definition des Gesetzes alle Gesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700.000 €, Bilanzsumme bis 350.000 € sowie durchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis zehn.
I. EU-Vorgaben
[i]EU-Vorgaben sehen eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Kleinstunternehmen vorDas MicroBilG geht auf das europäische Konjunkturprogramm zurück. Darin wurde die Verpflichtung vorgesehen, den Verwaltungsaufwand für kleinere und mittlere Unternehmen zu verringern. Während ursprünglich geplant war, Kleinstunternehmen vollständig von der Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen zu befreien, konnte sich dieser Vorschlag letztlich nicht durchsetzen. Im November 2011 kam es schließlich zu einem Kompromiss zwischen Rat, Kommission und europäischem Parlament, wonach Kleinstunternehmen von bestimmten Pflichten der Rechnungslegung befreit werden können und die Veröffentlichungspflicht durch eine H...