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Einkommensteuer | Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vereinnahmt der i. S. von § 17 Abs. 1 EStG beteiligte Steuerpflichtige Zurückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG, erklärt im Rahmen seiner Veranlagung aber keinen Veräußerungsgewinn, sondern legt dem Finanzamt nur eine Steuerbescheinigung über die zurückgezahlten Beträge vor, kann das Finanzamt einen ohne Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass die zurückgezahlten Einlagen die Anschaffungskosten übersteigen. (2) Der i. S. von § 17 Abs. 1 EStG beteiligte Gesellschafter erzielt steuerbare Einnahmen aus § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG durch Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG nur, soweit diese die Anschaf...