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BGH 10.04.2013 VIII ZR 379/12, NWB 17/2013 S. 1273

Mietrecht | Unbegrenzte Höhe von Mietbürgschaften zur Abwendung einer Kündigung

Die von einem Mieter zu erbringende Mietsicherheit (Kaution) darf höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete betragen; eine davon zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§ 551 Abs. 1, 4 BGB). Diese Begrenzung findet jedoch keine Anwendung auf eine Sicherheit, die dem Vermieter von einem Dritten gewährt wird, um [i]Zum neuen Mietrecht Horst, NWB 9/2013 S. 614die dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden. Denn wäre insoweit eine drei Monate übersteigende Sicherheit unzulässig, könnte der Vermieter keine zusätzliche Sicherheit erhalten und würde sich zu einer fristlosen Kündigung veranlasst sehen. Dies wäre für den Mieter nachteilig und würde so den Schutzcharakter der Vorschrift umkehren. Im entschiedenen Fall hatte die beklagte Schwester des Mieters für diesen neben der...