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KG Berlin 01.08.2012 21 U 169/10, NWB 17/2013 S. 1273

Erbrecht | Teilungsversteigerung nur mit Ziel der Erbauseinandersetzung zulässig

Zwar kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen und einen Antrag auf Teilungsversteigerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks zum Zwecke der Gesamtauseinandersetzung der Erbengemeinschaft stellen (vgl. , ZIP 1999 S. 123). Weil jedoch eine bloße Teilauseinandersetzung des Nachlasses gegen den Willen eines anderen Miterben nicht durchgesetzt werden kann, ist das Recht eines [i]Muster Teilungsversteigerungsantrag NWB CAAAE-06036Miterben, die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks teilungshalber zu betreiben, materiell-rechtlich davon abhängig, dass die Versteigerung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft überhaupt bezweckt. Eine Versteigerung eines Nachlassgrundstücks lediglich zu dem Zweck, allein ihren Erlös zu teilen ode...