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Scheinselbständigkeit
Praxisrelevante Aspekte bei falscher rechtlicher Beurteilung des Arbeitnehmers
Die Fehleinschätzung eines Unternehmers, seine Mitarbeiter als Selbständige einzustufen, kann gravierende rechtliche Folgen für ihn und sein Unternehmen haben: Möglicherweise hat er Sozialversicherungsbeiträge und Steuern über mehrere Jahre nachzuzahlen und sieht sich, sofern diese Fehleinschätzung vermeidbar war, Geldstrafen oder Geldbußen ausgeliefert, die die Existenz seines Unternehmens gefährden können. Derzeit bewegt der Abschluss von Scheinwerkverträgen die Gemüter, wodurch ein Leiharbeitsverhältnis und die mittlerweile existierenden Mindestlöhne umgangen werden sollen (BT-Drucks. 17/12378). Da die Abgrenzung zwischen Selbständigem und Arbeitnehmer i. d. R. nicht durch eine rasche Ja/Nein-Entscheidung erfolgen kann, sondern das Ergebnis einer wertenden umfassenden Gesamtentscheidung ist, bietet es sich für den Unternehmer an, bereits im Vorfeld durch die Einleitung förmlicher Verfahren die rechtlichen und tatsächlichen Weichen zu stellen. Welche rechtlichen Aspekte bei Scheinselbständigkeit tangiert sein können und wie der „Schein” der Selbständigkeit vermieden werden kann, zeigt der nachfolgende Beitrag auf.