Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 14 vom Seite 987

Bundesrat verweist JStG 2013 „light” in den Vermittlungsausschuss

[i]AmtshilfeRLUmsG enthält keine Regelungen gegen Cash-GmbHs und RETT-Blocker-StrukturenDer Bundesrat hat am das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das u. a Rechtsänderungen zur Anpassung des Steuerrechts enthält, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder bemängeln, dass in dem Gesetz wichtige Regelungen zur Verhinderung ungewollter Steuergestaltungen fehlen, z. B. im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungen und den sog. Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer. Im Ergebnis sei das Gesetz daher so zu fassen, wie es der Vermittlungsausschuss – ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften – bereits am vorgeschlagen hatte (s. hierzu ; Hechtner, ; ders., ).

[i]Hintergrund: Anpassung an EU-RechtDas Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht insbesondere an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union anpassen sollen. Weitere Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteuerungsverfahrens. Es handelt sich um eine „abgespeckte” Version des JStG 2013, dem der Bundesrat am die erforderliche Zustimmung verweigerte. Zuvor hatte der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einig...