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NWB BB 4/2013 S. 103

Abmahnmissbrauch

Nach Aufforderung durch den Bundesrat am hat die Bundesregierung am ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch beschlossen. Abmahngebühren für die erste Abmahnung eines Verbrauchers werden auf 155,30 € begrenzt. Dadurch sollen die Verbraucher vor Massenabmahnungen von Bagatellverstößen geschützt werden (Entschließung des BR zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs, BR-Drucks. 91/13).