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Flächendeckender Mindestlohn
Der Bundesrat hat am 1. 3. 2013 einen Gesetzesentwurf beschlossen, nach dem eine Verpflichtung zur Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 € durchgesetzt werden soll. Acht Bundesländer legten den Entwurf dem Bundesrat vor, der mit der absoluten Mehrheit beschlossen wurde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll demnach eine Kommission zur Festsetzung des Mindestlohns einrichten. Der als eilbedürftig bezeichnete Entwurf wird nun an die Bundesregierung übersendet. Die Bundesregierung muss deshalb innerhalb von drei Wochen Stellung zum Gesetzesentwurf nehmen (vgl. BR-Drucks. 136/13).