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NWB direkt Nr. 13 vom Seite 290

Das Honorar des Steuerberaters und die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Dr. Florian Stapper und Dr. Jörg Schädlich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-32361 Leistungen des Schuldners auf Honoraransprüche des Steuerberaters können in der Insolvenz des Schuldners vom Insolvenzverwalter nach den allgemeinen Vorschriften angefochten werden. Insofern trägt der Steuerberater in der Insolvenz seines Mandanten dasselbe Risiko wie alle anderen Gläubiger. Ist der Steuerberater eine dem Schuldner nahe stehende Person, erleichtert das die Anfechtung für den Insolvenzverwalter deutlich. Mit der Entscheidung vom - IX ZR 205/11 NWB DAAAE-24022 hat der BGH klargestellt, dass ein Steuerberater nur unter engen Voraussetzungen als nahe stehende Person des Schuldners anzusehen ist. Das Anfechtungsrisiko mindert sich dadurch für den Steuerberater jedoch nur geringfügig.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Die aktuelle BGH-Entscheidung

Der BGH stellt folgende Grundsätze auf:

  • [i]Qualifizierter Wissensvorsprung im EinzelfallEin externer Steuerberater kann eine nahe stehende Person des Schuldners (§ 138 Abs. 2 Satz 2 InsO) sein, wenn ihm „alle über die wirtschaftliche Lage des Auftraggebers erheblichen Daten üblicherweise im normalen Geschäftsgang zufließen”.

  • Der Insolvenzverwalter muss im Einzelfall nachweisen, dass der Steuerberater einen qualifizierten Wissensvorsprung verg...