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NWB Nr. 13 vom Seite 935

Das Honorar des Steuerberaters und die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Risiko Insolvenzanfechtung für Steuerberater

Dr. Florian Stapper und Dr. Jörg Schädlich

[i]Pape/Uhländer, Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne 2012, ISBN: 978-3-482-63881-7Leistungen des Schuldners auf Honoraransprüche des Steuerberaters können in der Insolvenz des Schuldners vom Insolvenzverwalter nach den allgemeinen Vorschriften angefochten werden. Insofern trägt der Steuerberater in der Insolvenz seines Mandanten dasselbe Risiko wie alle anderen Gläubiger. Voraussetzung der Anfechtbarkeit ist eine objektiv gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung. Zudem muss der Anfechtungsgegner i. d. R. Kenntnis bestimmter Umstände haben. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der Anfechtungsgegner eine nahe stehende Person des Schuldners ist. Wäre der Steuerberater generell eine dem Schuldner nahe stehende Person, würde das die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter deutlich vereinfachen. Mit der Entscheidung vom - IX ZR 205/11 NWB DAAAE-24022 hat der BGH klargestellt, dass ein Steuerberater nur unter engen Voraussetzungen eine nahe stehende Person in diesem Sinne ist. Der folgende Beitrag erläutert Konsequenzen und Grenzen dieser aktuellen Entscheidung.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Ein typischer Fall aus der Praxis

[i]Steuerberater führte Buchführungs- und Kontierungsarbeiten durchDer BGH hatte über eine typische Fallkonstellation aus der Praxis zu entsch...