Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 6 vom Seite 255

Auslegung des Verzichts auf die Besteuerung als Kleinunternehmer

Wann ist eine Optionserklärung wirksam?

Karl-Hermann Eckert

Kleinunternehmer [i]infoCenter, Kleinunternehmer NWB ZAAAB-14441können gemäß § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Hierzu müssen sie gegenüber dem Finanzamt den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung erklären. Die Erklärung ist formfrei und kann auch durch schlüssiges Verhalten in Form der Einreichung der Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Durch die jüngste Finanzrechtsprechung gibt es aber augenscheinlich Auslegungsprobleme, was unter einer wirksamen Verzichtserklärung zu verstehen ist.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Option zur Regelbesteuerung

Für [i]Beyer, Die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer, BBK 10/2009 S. 479 NWB PAAAD-20564die Anwendung der Regelbesteuerung nach den Vorschriften des UStG ist es notwendig, dass der Unternehmer Umsätze ausführt, die über die Umsatzgrenzen des § 19 UStG hinausgehen. Mit anderen Worten: Jeder Unternehmer ist grundsätzlich Kleinunternehmer nach § 19 UStG, es sei denn, die Umsätze übersteigen die Umsatzgrenze von jährlich 17.500 € bzw. 50.000 € . Unternehmer, die die Umsatzgrenzen nicht überschreiten, können jedoch auf diese Kleinunternehmerbesteuerung verzichten bzw. zur Regelbesteuerung optieren. In § 19 Abs. 2 UStG heißt es:

„Der [i]Willenserklärung notwendigUnternehmer kann dem Finanzamt...