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Die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer
Hinweise und Fallstricke
Für Kleinunternehmer bestehen in § 19 UStG besondere Regeln für die Umsatzsteuer. Im Folgenden werden die Voraussetzungen und Folgen dieser Regeln erläutert und praktische Hinweise zu deren Handhabung gegeben. Insbesondere wird der zur Umsatzbesteuerung von Kleinunternehmern mit schwankenden Umsätzen berücksichtigt.
I. Überblick
Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sind sog. Kleinunternehmer i. S. des § 19 UStG und brauchen ihre Umsätze nicht zu versteuern. Im Gegenzug dürfen sie auch die Vorsteuern aus Rechnungen dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machen. Jedoch haben Kleinunternehmer das Recht, [i]Kleinunternehmerregel als Wahlrechtauf diese Regelung zu verzichten und unterliegen dann allen Rechten und Pflichten aus dem UStG.
Der Zweck dieser Kleinunternehmerregelung besteht darin, in Form einer Bagatellgrenze zu einer Verwaltungsvereinfachung für betroffene Unternehmer und die Finanzämter zu kommen, indem diese Unternehmer von der Besteuerung ausgenommen werden. [i]VorteileVorteile der Kleinunternehmerregelung sind:
Keine Verpflichtung zur Abgabe von regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen;
Angebots- und Wet...