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Kompensierende Bewertung
I. Beispiele aus der Finanzrechtsprechung
Für die Rückstellungsbewertung hält das HGB und damit in der Folge über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch das EStG den Hinweis auf das vernünftige kaufmännische Beurteilungsvermögen bereit (jetzt § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Was hier „vernünftig” ist, bestimmen die HGB-Rechtsanwender i. d. R. in trauter Eintracht, bei Einbeziehung des Fiskus kommen die natürlichen Interessengegensätze eher zum Tragen. Deshalb blickt die Rechnungslegungspraxis hier gerne auf die Präjudizien in der Steuerrechtsprechung, die wohlgemerkt ausschließlich handelsrechtlich begründet sein können, sofern sie nicht steuerliche Spezialvorschriften zum Gegenstand haben. Dazu einige Auszüge:
Die Klägerin sah sich Gewährleistungsansprüchen von Kunden aufgrund einer Produkthaftung ausgesetzt. Sie wollte die mutmaßliche Inanspruchnahme aus diesem Obligo als Rückstellung ansetzen. Das FG Nürnberg konnte sich mit dieser Bilanzierung nicht anfreunden und verlangte eine „Einschränkung der Rückstellungsbildung”, weil für solche Inanspruchnahmen der Klägerin eine Betriebshaftpflichtversicherung bestand. Dieser Tatbestand müsse, so das FG, ...