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FG Köln 6.9.2012 10 K 1645/11, NWB 9/2013 S. 578

Bilanzierung | Bewertung der Pensionsrückstellung nach Wechsel zum beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Nach dem ist bei einem Wechsel vom nicht beherrschenden zum beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die bisher gebildete Rückstellung nicht aufzulösen, sondern unverändert fortzuführen. Weitere Zuführungen sind allerdings steuerlich so lange nicht zu berücksichtigen, bis eine Neuberechnung zu einem späteren Stichtag den „eingefrorenen” Betrag übersteigt. Das Finanzgericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage noch nicht beherrschender Gesellschafter war. Für die Frage, ob eine Pensionszusage steuerlich anzuerkennen sei, komme es auf die Verhältnisse [i]Schütz, NWB 37/2012 S. 2996; Jeske, NWB 9/2010 S. 694zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags an. Die nach § 6a EStG ermittelte ...