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In 2013 zu erwartende BFH-Entscheidungen von besonderer Bedeutung
[i]Vollständige Übersicht unter NWB MAAAE-29343In seinem Jahresbericht 2012 weist der BFH u. a. auf Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen im Jahr 2013 voraussichtlich gerechnet werden kann. Danach sind folgende BFH-Entscheidungen zu erwarten:
[i]ArbeitseckeIn den Verfahren und werden der III. Senat und der X. Senat damit befasst sein, ob im Anschluss an die Entscheidung des Großen Senats zum sog. S. 587Aufteilungsverbot (BFH-Az. ) Aufwendungen für Räume, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, anteilig als Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden können.
[i]Halbabzugsverbot für Grundstücksaufwendungen bei BetriebsaufspaltungIn den Verfahren und hat der X. Senat zu klären, ob bei einem teilweisen Verzicht auf künftige Pachteinnahmen Grundstücksaufwendungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung in voller Höhe oder nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur zur Hälfte als Betriebsausgaben abziehbar sind. Entscheidend hierfür ist, ob die Betriebsausgaben in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen aus der Betriebs-GmbH oder allein in Zusammenhang mit den Pachteinnahmen stehen.
[i]Abfärbewirkung bei geringfügiger gewerblicher TätigkeitDie Verfahren , sowie bieten dem VIII...