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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 166

Anforderungen an einen Organträger als gewerbliches Unternehmen

Professor Dr. Torsten Mindermann und Karsten Lukas

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-29309 Abgesehen von der Berücksichtigung steuerrechtlicher Prämissen rücken immer mehr auch betriebswirtschaftliche Voraussetzungen in den Fokus der Rechtsentwicklung, wenn es um die Fähigkeit von Unternehmen geht, Organträger im Ertragsteuerrecht zu sein.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Mögliche Organträger

[i]Eigengewerbliche Tätigkeit oder Katalog des § 1 Abs. 1 KStG Organträger können nur solche Unternehmen sein, die entweder im Katalog des § 1 Abs. 1 KStG genannt sind oder die eine eigene originäre gewerbliche Betätigung i. S. des § 15 Abs. 2 EStG ausüben. Eine Abfärbung und Prägung (§ 15 Abs. 3 EStG) reicht für die Organträgereigenschaft nicht aus.

Allgemeine Prüfungskriterien

[i]Gewinnerzielungsabsicht notwendig Es muss nunmehr für die Unternehmen mit eigener originär gewerblicher Betätigung in der Feststellung der Organträgereigenschaft geprüft werden, ob sie ihre selbständige nachhaltige Betätigung am allgemeinen Verkehr in Gewinnerzielungsabsicht vornehmen. Zudem darf die Betätigung nicht im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) bzw. nicht in einem freien Beruf oder einer anderen selbständigen Arbeit (§ 18 EStG) angesiedelt sein.

[i]TotalgewinnprognoseFür die Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmen in Gewinnerzielungsabsicht agiert, ist zu überprüfen, ob das Unternehmen nach...