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NWB Nr. 8 vom Seite 516

Anforderungen an einen Organträger als gewerbliches Unternehmen

Die Organträgereigenschaft im Ertragsteuerrecht unter Einbezug betriebswirtschaftlicher Voraussetzungen

Professor Dr. Torsten Mindermann und Karsten Lukas

Organschaften besitzen als steuergestaltendes Instrument eine große Bedeutung, wenn es darum geht, steuerliche Erträge von einer Körperschaft (Organgesellschaft) in andere Rechtssubjekte (Organträger) ertragsteuerfrei zu transferieren. Die Entwicklung des Ertragsteuerrechts ist bezüglich der Organträgerdefinition in einem ständigen Fluss. Immer mehr gewinnen dabei auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte an Bedeutung. In diesem Beitrag wird neben dem aktuellen Stand im Ertragsteuerrecht auch auf die betriebswirtschaftlichen Anforderungen an einen Organträger eingegangen. Die Anforderungen an den Organträger einer umsatzsteuerlichen Organschaft werden ebenso wie die anderen Tatbestandsvoraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft hingegen vernachlässigt.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Organschaften

[i]Definition einer OrganschaftDie ertragsteuerliche Organschaft i. S. des § 14 Abs. 1 KStG ermöglicht die Abführung des ganzen Gewinns einer Organgesellschaft (Kapitalgesellschaft) aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags an einen Organträger, der ein anderes gewerbliches Unternehmen sein muss, welchem die Mehrheit der Stimmrechte aus den Antei...