Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Kapitalanlagegesetzbuch
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-276391 Außerhalb des Investmentgesetzes waren Fonds und andere kollektive Kapitalanlagen bisher kaum reguliert. Das ändert sich jetzt mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Eckpfeiler des neuen Gesetzes sind seit der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs vom bekannt (vgl. Böcker, NWB 41/2012 S. 3320). Zwischen-zeitlich wurde der Regierungsentwurf veröffentlicht (BR-Drucks. 791/22). In dem Regierungsentwurf finden sich im Vergleich zum Diskussionsentwurf einige praxisrelevante Änderungen.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Neue Definition des Investmentvermögens
[i]Anwendbarkeit der Regelungen des KAGBDie Regelungen des KAGB sind zukünftig auf alle Investmentvermögen anwendbar. Investmentvermögen ist nach der gesetzlichen Definition „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und der kein operatives Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist”. Der Zusatz, dass operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors keine Investmentvermögen sind, wurde neu eingefügt. Diese Ergänzung dient aber wohl nur der Klarstellung und hat keine inhaltliche Bedeutung.