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Einkunftsart (§§ 15 oder 18 EStG) bei doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaften
Der Fragestellung liegt (vereinfacht) folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Obergesellschaft ist an mehreren Untergesellschaften beteiligt. Daneben sind die Obergesellschafter (ausschließlich Berufsträger i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) an jeweils einer oder mehreren Untergesellschaften auch unmittelbar beteiligt und werden dort freiberuflich tätig. Jedoch ist nicht jeder Obergesellschafter an jeder Untergesellschaft unmittelbar beteiligt oder dort tätig.
Die Obergesellschaft selbst erbringt freiberufliche Leistungen an die Untergesellschaften. Daneben betreuen die Obergesellschafter einige eigene Mandate. Die weiteren unmittelbaren Gesellschafter der Untergesellschaften (Nur-Untergesellschafter) sind ebenfalls Berufsträger i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Hierzu wird folgende Auffassung vertreten: Die Möglichkeit einer doppelst...BStBl 2009 II S. 642