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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige
Der Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung nach Art. 67 Abs. 3 des NATO-Zusatzabkommens kann nicht nur durch die Vorlage eines Abwicklungsscheins (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV) oder diesem gleichgestellte Belege und Aufzeichnungen des Unternehmers (§ 73 Abs. 3 UStDV) geführt werden, sondern auch durch andere Unterlagen, aus denen sich die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung aufgrund der objektiven Beweislage ergeben (Weiterführung zum Senatsurteil vom - V R 23/08 NWB JAAAD-26246, BStBl 2010 II S. 517 = Kurzinfo StuB 2009 S. 630 NWB FAAAD-27134; Bezug: § 73 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 UStDV 1999; § 4 Nr. 7 Buchst. a, § 26 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999; Art. 67 Abs. 3 Buchst. a, c des NATO-Zusatzabkommens; Art. 15 Richtlinie 77/388/EWG).
(1) Nach Art. 67 Abs. 3 Buchst. a des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der ...