Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen
(1) Der Unternehmer muss den
buchmäßigen Nachweis der steuerfreien Ausfuhrlieferung
(§ 6 Abs. 4 UStG i. V. mit § 13
UStDV) bis zu dem Zeitpunkt führen, zu dem er die
Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Ausfuhrlieferung abzugeben hat.
(2) Der Unternehmer kann fehlende oder
fehlerhafte Aufzeichnungen eines rechtzeitig erbrachten Buchnachweises bis zum
Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG nach den für
Rechnungsberichtigungen geltenden Grundsätzen ergänzen oder
berichtigen. (3) Wird der Buchnachweis weder
rechtzeitig geführt noch zulässigerweise ergänzt oder
berichtigt, kann die Ausfuhrlieferung gleichwohl steuerfrei sein, wenn aufgrund
der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des
§ 6 Abs. 1 bis Abs. 3a UStG vorliegen (Änderung
der Re...