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StuB Nr. 2 vom Seite 49

Reform der geringfügigen Beschäftigungen 2013

Neues bei Minijobs und Gleitzeitarbeitsverhältnissen

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Durch das „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung” werden ab die Grenzen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen von 400 € auf 450 € und bei Beschäftigungen in der Gleitzone von 800 € auf 850 € angepasst. Zudem wird die Versicherungspflicht geringfügig entlohnter Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Regel; die Möglichkeit auf Befreiung von der Versicherungspflicht wird auf Antrag des Arbeitnehmers eingeräumt (Opt-out). Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem bestanden haben und von den Neureglungen betroffen sind, wurden besondere Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.

Vanheiden, infoCenter, Geringfügige Beschäftigung NWB CAAAB-05368

Kernfragen
  • Was soll die Reform der geringfügigen Beschäftigung bewirken?

  • Welche Schlussfolgerung lässt sich aus dem Handeln der Bundesregierung ableiten?

  • Was resultiert aus der Befreiungsmöglichkeit in der Rentenversicherung?

I. Überblick über das bisherige Recht der geringfügig Beschäftigungen

1. Aktuelle Zahl der geringfügig Beschäftigten

[i]Marschner, Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei „Minijobs” zum 1. 1. 2013, NWB 2012 S. 3715 NWB AAAAE-21162Foerster, Die neuen Sozialversicherungswerte 2013, StuB 2012 S. 911 NWB IAAAE-24217Arbeitshilfe, Sozialversicherung – Entgeltgrenzen für Geringverdiener bei Übernahme des Gesamtbeitrags durch den Arbeitgeber bzw. für geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige selbständige Tätigkeit NWB RAAAB-04660Die Minijob-Zentrale veröffentlicht regelmäßig Quartalsberichte, di...