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StuB Nr. 18 vom Seite 699

Besteuerung von geringfügig Beschäftigten

Pauschalbesteuerung oder individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerkarte?

Axel-Friedrich Foerster
Kernaussagen
  • In Deutschland sind insgesamt rund 6,9 Mio geringfügig entlohnte Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale gemeldet – gewerbliche Minijobs und in Privathaushalten zusammengefasst. Wird auf die – bedingt durch Mehrfachbeschäftigungen – höhere Zahl von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen abgestellt, existieren über 7,1 Mio geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse.

  • Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom wurden die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung von geringfügig entlohnten Beschäftigten neu geregelt. In § 40a Abs. 2 EStG wird die Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung mit der einheitlichen und abgeltenden Pauschsteuer von 2 % eingeräumt.

  • Obwohl die Pauschalbesteuerung des Arbeitslohns aus einer geringfügigen Beschäftigung häufig bereits aus Vereinfachungsgründen den Regelfall darstellt, sollte die Möglichkeit der individuellen Besteuerung nach Vorlage der Lohnsteuerkarte geprüft und angestrebt werden. Denn die in den Lohnsteuertarif eingearbeiteten Freibeträge für ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind relativ hoch.

Nicht nur für sozialversicherungspflich...