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FG Münster 04.09.2012 1 K 998/09 F, NWB 4/2013 S. 179

Einkommensteuer | Veräußerungsgewinn gleicht negatives Kommanditkapital aus

Der 1. Senat des entschieden, dass ein laufender Verlust das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten i. S. von § 15a EStG nicht erhöht, wenn im selben Jahr ein positiver Veräußerungsgewinn entsteht. Der laufende Verlust führe weder zur Entstehung noch zur Erhöhung eines negativen Kapitalkontos. Der Aufgabegewinn, der zur Besteuerung der in den veräußerten Anlagegütern enthaltenen stillen Reserven führt und damit einen Gewinn aus dem Gesellschaftsvermögen darstellt, sei zunächst mit dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres und sodann mit dem Verlust des laufenden Jahres zu verrechnen. Da dies zu einem positiven Saldo des Kapitalkontos am Ende [i] infoCenter „Verluste bei beschränkter Haftung, § 15a EStGNWB WAAAC-82953 des Wirtschaftsjahres führt, sei – so das FG Münster – ein negativer Zwischenstand währ...