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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 54

Abkehr von der Theorie der Doppelberechtigung im Pflichtteilsrecht

Professor Dr. Wolfgang Burandt und Ole Jensen

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-26274 Der BGH kippt seine eigene Rechtsprechung für das Pflichtteilsrecht. Die Theorie der Doppelberechtigung, nach der ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (§ 2325 BGB) nur dann geltend gemacht werden konnte, wenn der Pflichtteilsberechtigte sowohl zum Zeitpunkt der Schenkung als auch zur Zeit des Ablebens des Erblassers Pflichtteilsberechtigter war, ist obsolet. Der BGH nimmt mit seiner Entscheidung vom - IV ZR 250/11 NWB VAAAE-13872 die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Pflichtteilrechts für Abkömmlinge auf und kommt der massiven Kritik der letzten 40 Jahre der Literatur nach. Für den Ergänzungsanspruch ist demnach nur relevant, ob eine Pflichtteilsberechtigung zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers bestand.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Voraussetzung der Pflichtteilsberechtigung

[i]Pflichtteilsberechtigung zum Zeitpunkt des ErbfallsMit der neuen Entscheidung stellt der BGH klar, dass die Voraussetzung der Pflichtteilsberechtigung dem eindeutigen Wortlaut folgend nur zum Zeitpunkt des Erbfalls erforderlich ist. Weder muss der Abkömmling zum Zeitpunkt der Schenkung gelebt haben bzw. gezeugt worden sein, noch muss er Pflichtteilsberechtigter gewesen sein. Infolge dieser begrüßensw...