Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abkehr von der Theorie der Doppelberechtigung im Pflichtteilsrecht
Konsequenzen der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Der BGH rückt mit seiner Entscheidung vom - IV ZR 250/11 NWB VAAAE-13872 von der bislang vertretenen „Theorie der Doppelberechtigung” ab. War bisher nach Ansicht der Rechtsprechung für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (§ 2325 BGB) eine notwendige, doppelte Voraussetzung, dass sowohl zum Zeitpunkt der Schenkung als auch zum Zeitpunkt des Erbfalls die Pflichtteilsberechtigung faktisch gegeben sein musste, ist nunmehr für Abkömmlinge des Erblassers nur erforderlich, dass ein konkretes Pflichtteilsrecht zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers bestand. Fraglich ist, inwieweit die Aufgabe dieser Theorie Folgen für die gerichtliche und außergerichtliche Abwicklung von Nachlässen hat.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB NAAAD-44283 ein Muster für einen Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge als Worddokument aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Doppelberechtigungstheorie
Es kommt nicht selten vor, dass ein Erblasser „mit der warmen Hand” einige seiner Erben durch schenkungsweise Übertragung seines Vermögens gegenüber anderen Erbberechtigten übervo...