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BBK Nr. 1 vom Seite 34

Urlaubsabgeltung verfällt nicht mehr am Jahresende

BAG-Urteil ändert bisheriges Urlaubsrecht

Günther H. Krüger

[i]BAG, Urteil vom 19. 6. 2012 - 9 AZR 652/10 NWB ZAAAE-17614 Das Bundesarbeitsgericht den bisherigen Grundsatz im Urlaubsrecht aufgegeben, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch vom Arbeitnehmer bis zum Ende eines Kalenderjahres geltend gemacht werden muss. Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt als reiner Geldanspruch grundsätzlich nicht mehr den Fristen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie unter der NWB DokID NWB QAAAE-25905.

I. Sachverhalt der BAG-Entscheidung

[i]Kleinsorge, Urlaubsrecht in Bewegung – Rechtsfortbildung durch EuGH und BAG, NWB 47/2012 S. 3792 NWB NAAAE-22202 Der klagende Arbeitnehmer war bei dem beklagten Unternehmen seit dem Januar 2008 beschäftigt. Im Kündigungsrechtsstreit stellte das Arbeitsgericht mit rechtskräftigem Urteil vom fest, dass das Arbeitsverhältnis zum endete. Dem klagenden Arbeitnehmer standen zu diesem Zeitpunkt noch 16 Urlaubstage zu.

Im Januar 2009 verlangte der ausgeschiedene Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber, diesen Urlaubsanspruch abzugelten. Dies lehnte der Arbeitgeber mit der Begründung ab, dass der Anspruch mit Ablauf des Kalenderjahres 2008 verfallen sei und daher nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde.

Daraufhin klagte der Arbeitnehmer a...