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IWB Nr. 24 vom Seite 912

Begründung einer Betriebsstätte in China?

Lieferung von Anlagenkomponenten und Einsatz von Mitarbeitern

Dr. Hortense Ute Demme

Aufgrund der zahlreichen Investitionen und unternehmerischen Tätigkeiten deutscher Unternehmen in China stellt sich zunehmend gerade im Zusammenhang mit Großprojekten im Anlagenbau die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein deutsches Unternehmen eine Betriebsstätte dort begründet. Werden neben einer Lieferung von Bauteilen auch noch für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ggf. Mitarbeiter des Unternehmens in China tätig, so ist diese Frage nicht einfach zu klären, wie der einleitende Sachverhalt zeigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einführung und Beispielsfall

Beispiel

Die Z AG errichtete ein Werk für ihre Tochtergesellschaft in Shanghai, China. Hierfür schloss sie mit der K GmbH einen sog. Offshore-Contract (Leistungserbringung außerhalb Chinas) über die Planung und Anfertigung der Materialien ab. Die K GmbH beauftragte ihrerseits die ABC GmbH mit der Lieferung der Erstellung der technischen Dokumentation und der Lieferung der Anlagenkomponenten.

Darüber hinaus schloss die Z AG mit der Q GmbH einen sog. Onshore-Contract über auf der Baustelle in China zu erbringende Dienstleistungen, in...