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BFH 21.08.2012 IX R 39/10, StuB 24/2012 S. 962

Sachliche Unbilligkeit des Verlustabzugsverbots des § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002

War ein Stpfl. seit der Gründung einer GmbH im Jahr 1996 wesentlich beteiligt und wurden anschließend infolge einer wirtschaftlichen Notlage der GmbH unternehmerische Gestaltungen erforderlich, die dazu führten, dass der Gesellschafter seit 1999 nicht mehr wesentlich beteiligt war und 2001 seine Geschäftsanteile veräußern musste, so ist es sachlich unbillig i. S. von § 163 Satz 1 AO, auf den bei der Veräußerung erzielten Verlust das Verlustabzugsverbot des § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 anzuwenden (Bezug: § 163 Satz 1 AO; § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002).

Praxishinweise

Nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist ein Verlust aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft nicht zu berücksichtigen, soweit er auf Anteile entfällt, die entgeltlich erworben worden sind und ...