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OFD Koblenz 17.08.2012 S 2145 A – St 31 4, StuB 24/2012 S. 962

Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ab Veranlagungszeitraum 2008

Einsprüche wegen der Nichtabziehbarkeit der für nach dem endende Erhebungszeiträume festgesetzten Gewerbesteuer und den darauf entfallenden Nebenleistungen ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

In der Kurzinformation ESt Nr. ST 3_2009K045 vom - S 2137 A - St 31 4 NWB HAAAD-24109 wurde darauf hingewiesen, dass die für nach dem endende Erhebungszeiträume festgesetzte Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5b EStG sind.

Beim BFH ist derzeit unter dem Az. I R 21/12 ein Verfahren anhängig, in dem es um die Rechtsfrage geht, ob die Vor-schrift des § 4 Abs. 5b EStG gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstößt. Die Vorinstanz (FG Hamburg) hat mit Urteil vom - 1 K 48/12 NWB QAAAE-04699 die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer in der Gewinnermittlung als rechtens era...