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NWB BB 1/2013 S. 4

Kurzarbeitergeld: Verlängerung auf zwölf Monate

Die Bundesregierung will die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von sechs auf zwölf Monate verlängern. So sollen die Folgen eines möglichen wirtschaftlichen Abschwungs abgemildert und den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, eine mögliche Krise weitgehend unbeschadet zu überstehen.

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und soll verhindern, dass Unternehmen in konjunkturell schlechten Zeiten Mitarbeiter entlassen (müssen). Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes hat maßgeblich dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen die letzte Krise überstehen konnten.

Hinweis

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld z. B. unter www.arbeitsagentur.de → Bürgerinnen & Bürger → Finanzielle Hilfen → Kurzarbeitergeld.