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NWB BB 1/2013 S. 4

E-Bilanz: Verschiebung nur in Härtefällen

Mandanten, die noch immer nicht auf die E-Bilanz umgestellt haben, müssen sicherstellen, dass sie den Jahresabschluss 2013 elektronisch an das Finanzamt schicken können. Nur in einigen wenigen Härtefällen ist es möglich, eine Verschiebung oder sogar einen Verzicht zu erreichen.

Dies ist z. B. der Fall, wenn das Unternehmen aus Alters- oder Gesundheitsgründen in den nächsten zwei Jahren aufgegeben werden soll. Weitere Gründe können fehlende Ressourcen, etwa EDV-Fachleute oder Geld, sein. Außerdem können Unternehmen, die keine Buchhaltungsprogramme verwenden, i. d. R. einen Aufschub erreichen.

Praxistipp

Informieren und unterstützen Sie betroffene Mandanten bei der Antragstellung. Alle Neuerungen zu dem Thema E-Bilanz finden Sie z. B. auch in der NWB Datenbank unter der NWB DokID NWB YAAAD-54559 – fortlauf...