Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung der Nachweispflichten bei Fahrzeugausfuhren und beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-25137 Der Bundesrat hat am die Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen, soweit die UStDV betroffen ist, angenommen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die §§ 9 und 10 UStDV hinsichtlich der Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen von Fahrzeugen und den Begriff des im Ausland ansässigen Unternehmers im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 59 UStDV).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Nachweispflichten bei der Ausfuhr von Fahrzeugen
[i]Bisherige RechtslageBisher muss der Unternehmer bei Ausfuhren von „für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen” die in § 9 Abs. 2 bzw. § 10 Abs. 2 UStDV zusätzlich geforderten Nachweise für die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung erbringen. Der Ausfuhrbeleg muss die Fahrzeug-Identifikationsnummer enthalten und der Unternehmer muss zusätzlich über eine Bescheinigung über die Zulassung, die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Drittland verfügen. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird und wenn aus dem Ausfuhrbeleg die Nummer des Ausfuhrkennzeichens ersichtlich ist.
Neue Rechtslage
[i]Neue Rechtslage – nur für Landfahrzeuge, die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Zulassung bedürfenDie bisherigen erhöhten Anforderungen an die Nachweise für Aus...