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BFH 6.6.2012 I R 3/11, IWB 22/2012 S. 810

BFH | Abzugssteuerpflicht bei Werbeleistungen eines ausländischen Motorsport-Rennteams

Eine ausländische Kapitalgesellschaft, die als Motorsport-Rennteam Rennwagen und Fahrer in einer internationalen Rennserie einsetzt, erbringt eine eigenständige sportliche Darbietung. Sie ist auf dieser Grundlage mit ihrer anteilig auf inländische Rennen entfallenden Vergütung für Werbeleistungen (auf den Helmen und Rennanzügen der Fahrer und auf den Rennwagen aufgebrachte Werbung) beschränkt steuerpflichtig. Dies löst wiederum eine Abzugssteuerpflicht für den Vergütungsschuldner aus.

Hinweis:

Die Klin., ein inländisches Unternehmen, schloss mit einem ausländischen Motorsport-Rennteam (X) für die Jahre 1998 bis 2001 Verträge über die Werbezusammenarbeit im Rahmen der Formel 1. Es wurden verschiedene Leistungen vereinbart, u. a. [i]Werbende ausländische Rennteams sind bei Rennen in Deutschland auch hier steuerpflichtig verpflichtete sich X während aller R...