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BFH 26.07.2012 VI R 10/12, NWB 48/2012 S. 3836

Lohnsteuer | Doppelte Haushaltsführung bei einemMehrgenerationenhaushalt

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein eigener Hausstand wird auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (mit den Eltern) geführt wird. (2) Der „kleinfamilientypische” Haushalt der Eltern kann sich zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und [i]Geserich, NWB 48/2012 S. 3832 mitbestimmten, Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, in den die Eltern beispielsweise wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit aufgenommen sind, wandeln.

Anmerkung:

Mit dieser Entscheidung konkretisiert der Lohnsteuersenat seine bisherige Rechtsprechung, wonach das Unterhalten eines eigenen Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts nicht von einer finanziellen Beteiligung an...