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NWB Nr. 48 vom Seite 3832

Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt

Dr. Stephan Geserich

Mit Urteil vom - VI R 10/12 NWB VAAAE-22649 hat der BFH entschieden, dass im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ein eigener Hausstand auch dann unterhalten wird, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts geführt wird.

Der im Jahr 1974 geborene (in den Streitjahren 2005 und 2006 ledige) Kläger nahm im Jahr 2002 ein Studium in A auf. Am mietete er dort eine Wohnung (86 qm) an, die er zunächst mit einer Kommilitonin, später allein bewohnte. Seit dem 17. 1. 2005 ist der Kläger in A nichtselbständig tätig. Während der gesamten Zeit behielt er einen Wohnsitz im Haus der Eltern in M bei. Dieses Haus verfügte über fünf Wohn- bzw. Schlafzimmer, von denen zwei im Keller gelegen waren, sowie über zwei Badezimmer, von denen sich eines im Keller befand, und eine Küche. Die Kellerräume waren über einen separaten Eingang erreichbar und wurden vom Kläger bewohnt. Im im Keller belegenen Bad befand sich auch die einzige Waschmaschine des Hauses. Die übrigen Räume (mit Ausnahme der gemeinsam genutzten Küche) sowie das zweite Bad wurden ausschließlich von den Eltern genutzt. Miete zahlte der Kläger hierfür nicht. Es war jedoch vereinbart, dass...