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FG Berlin 23.5.2012 1 K 1159/08, IWB 21/2012 S. 770

FG Berlin-Brandenburg | Pauschale Einkünfteermittlung nach dem InvStG ist europarechtskonform und verfassungsgemäß

(1) Die pauschale Ermittlung von Einkünften aus Investmentanteilen nach § 6 InvStG verstößt in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. (2) Die nach § 5 Abs. 1 Nr. 1–3 InvStG unterschiedslos für alle in- und ausländischen Investmentfonds geltenden Anforderungen an die Ermittlung und Bekanntmachung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bewirken weder eine Ungleichbehandlung noch eine verschleierte Diskriminierung der Kapitalanleger oder der Anlagegesellschaften. (3) Die in § 5 Abs. 1 Nr. 4 und 5 InvStG vorgenommene Differenzierung nach dem Sitz der Investmentgesellschaft ist europarechtlich gerechtfertigt. (4) Die Anwendung von § 6 InvStG führt nicht zu einer übermäßigen Besteuerung.

Hinweis:

[i]Besteuerung ausländischer „schwarzer” Investmentfonds ist rechtmäßigDie Klin., eine amerikanische Staatsbürgerin, erzielte Einkünfte aus US-Investm...